Politik
UN-Konvention erleichtert Selbstbestimmung
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist seit dem 26. März 2009 auch in Deutschland in Kraft getreten. Nun beginnt die Kunst der Übersetzung. Für behinderte Menschen bedeutet die Konvention mehr Selbstbestimmung, ihnen muss bei Bedarf eine rechtliche Begleitung – keine Stellvertretung – zur Seite gestellt werden. „Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht für ihn...