Politik
LINKE gegen Laubbläser
Kaum fällt in dieser Jahreszeit das erste Laub, da erhebt sich in den Wohngebieten in Gladbeck ein hochfrequentes, unschönes Jaulen. Durch die Gehörgänge dringt dieser unerträgliche Lärm in den Kopf ein. Dabei stört der laubblasende Hobbygärtner nicht nur seine Nachbarn: Laut Europa-Richtlinie 2003/10/EG greift in der Arbeitswelt ab einem Schalldruckpegel von 85 dB(A) die Unfallverhütungsvorschrift "Lärm". "Die Gladbecker LINKE wird diese Problematik im Umweltausschuss im Januar thematisieren,"...