Umtausch

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Nach dem 19. Januar ist vor dem 19. Januar - nachdem zunächst Papier-Führerscheininhaber der Jahrgänge 1953 bis 1958 aufgefordert waren, diesen in einen EU-Kartenführerschein umzutauschen, gilt dies nun für Bürger der Jahrgänge 1959 bis 1964. Ihre Frist läuft noch bis zum 19. Januar 2023.
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Im EN-Kreis
Führerscheinumtausch: Jahrgänge 1959 bis 1964 sind gefordert

Nach dem 19. Januar ist vor dem 19. Januar - nachdem zunächst Papier-Führerscheininhaber der Jahrgänge 1953 bis 1958 aufgefordert waren, diesen in einen EU-Kartenführerschein umzutauschen, gilt dies nun für Bürger der Jahrgänge 1959 bis 1964. Ihre Frist läuft noch bis zum 19. Januar 2023. "Damit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Führerscheinstelle nicht gilt ´nach der Welle ist vor der Welle´ wäre es hilfreich, wenn die Betroffenen nicht bis zuletzt warten, um bei uns ihren Antrag zu...

  • Schwelm
  • 14.04.22
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