Ratgeber
Ist-Versteuerungsgrenzen gelten auch für 2012
Der Geltungsbereich der derzeitigen Ist-Versteuerungsgrenzen ist um ein weiteres Jahr verlängert worden. Dies beschloss der Bundesrat am 17. Juni 2011. Malerbetriebe mit einem Jahresumsatz bis 500.000 Euro müssen ihre Umsatzsteuer damit weiterhin erst dann an das Finanzamt abführen, wenn ihre Auftraggeber die Rechnung auch beglichen haben. Nachdem es im Steuervereinfachungsgesetz 2011 nicht gelungen war, die Ist-Versteuerungsgrenzen mit der derzeit befristeten Umsatzgrenze auf 500.000 Euro für...