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Überregionales
Soll der Grenzwert für die absolute Fahruntüchtigkeit  für Radler bei 1,6 Promille bestehen bleiben? | Foto: Celina Geisler

Sonntagsfrage (14): Was haltet Ihr vom Alkohol-Limit für Radfahrer?

Müssen sich Radfahrer möglicherweise auf niedrigere Alkohol-Grenzwerte einstellen? Die Deutschen Verkehrswacht hat sich etwa dafür ausgesprochen, den für Radfahrer bestehenden Grenzwert der absoluten Fahruntüchtigkeit auf den für Kraftfahrzeugführer von 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration (BAK) im Straßenverkehrsrecht herabzusetzen. Derzeit liegt die Grenze für Radfahrer bei 1,6 Promille. Für Kraftfahrer liegt die Grenze bei 0,5 Promille. Gegen dieses Ungleichgewicht machen Experten jetzt...

  • Kleve
  • 25.01.15
  • 17
  • 3
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