Die U3-Betreuung und der Rechtsanspruch
Da ist sie nun, die erste gerichtliche Entscheidung [1] zum Rechtsanspruch [2] auf Betreuung ein- und zweijähriger Kinder in Krippen (Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege). Das Verwaltungsgericht Köln hat die Stadt Köln in zwei Eilentscheidungen dazu verpflichtet, Eltern ab dem 1. August 2013 einen Betreuungsplatz für ihre Kinder in einer wohnortnahen Kindertageseinrichtung zur Verfügung zu stellen. Der Spiegel nennt das ein Kita-Debakel [3], Eltern und Elternvertreter haben das...