59 Jähriger nach Sexualdelikt zum Nachteil eines Kindes (11) in U-Haft
Nachdem ein 59-jähriger einschlägig vorbestrafter Bochumer sich sexuell an einem Kind (11) vergangen hat, ordnet das AG Bochum Untersuchungshaft gegen den vorbestraften Sexualstraftäter an. Am Freitag, 6. August, erlangte die Polizei Bochum gegen 18.15 Uhr Kenntnis darüber, dass ein Mann in Begleitung eines fremden Kindes am Bochumer Hauptbahnhof unterwegs sei, obwohl dieser in der Vergangenheit aufgrund eines Sexualdelikts zum Nachteil eines Kindes verurteilt worden sei und eigentlich keinen...