Volksbegehren „G9 jetzt!“ in Marl
Die Stadt Marl hat ein Bekanntmachungsblatt zum Volksbegehren „G9 jetzt!“ veröffentlicht. Darin informiert die Verwaltung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis. Auslage bis Ende Januar Das Wählerverzeichnis für das Volksbegehren „G9 jetzt!“ wird bis 27. Januar 2017 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung im Rathaus (Zentralgebäude, Zimmer 46) für Stimmberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Im Januar 2017 beginnt in Nordrhein-Westfalen das Volksbegehren...