Überregionales
Immer Ärger ums Trinkgeld
Das Trinkgeld bleibt im Kellner-Portemonnaie: Gastwirte in Hagen dürfen ihren Kellnern nicht vorschreiben, was mit dem eingenommenen Trinkgeld passiert. „Die Kellnerin hat den Daumen auf ihrem Trinkgeld – nicht der Chef“, sagt Monika Brandt von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten. Auch zu einer Aufteilung des Trinkgeldes dürfe niemand vom Service-Personal gezwungen werden. Die Geschäftsführerin der NGG Südwestfalen verweist dabei auf ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts...