Überregionales
Totschlag bringt "nur" neun Jahre Haft
Wegen Totschlags im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit wurde der 40jährige Sprockhöveler verurteilt, der im Frühjahr 2011 seinen Zechkumpan mit fünf Messerstichen getötet haben soll. Er muss für neun Jahre ins Gefängnis. Zunächst soll er drei Jahre Haft absitzen, dann anderthalb Jahre in eine Entziehungsanstalt (Paragraf 64 Strafgesetzbuch). Diese ist nicht zu verwechseln mit einem stationären Alkoholentzug. Dann hätte er die Hälfte der Strafe verbüßt, könnte bei Erfolg den Rest der...