Totensonntag

Beiträge zum Thema Totensonntag

Ratgeber
Die Stadt Hagen informiert über die Verbote an "stillen Feiertagen". Symbolfoto: lokalkompass.de

Verbotene Arbeiten und Veranstaltungen
"Stille Feiertage"

Hagen. Der Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Hagen weist darauf hin, dass an den stillen Feiertagen Allerheiligen, 1. November, Volkstrauertag, 13. November, und Totensonntag, 20. November, bestimmte Arbeiten und Veranstaltungen nicht zulässig sind. Die gesetzliche Regelung hierfür ist das Gesetz über die Sonn- und Feiertage NRW (Feiertagsgesetz NRW). Das Ordnungsamt wird dazu verstärkt Kontrollen durchführen. VerboteAm Volkstrauertag sind in der Zeit von 5 bis 13 Uhr...

  • Hagen
  • 31.10.22
Kultur
Allerheiligen, der Volkstrauertag und Totensonntag sind als stille Feiertag geschützt. | Foto: Braun

Zum Schutz der stillen Feiertage im November

Das Ordnungsamt bittet zu beachten, dass aufgrund des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage in NRW Allerheiligen am 1. November, Volkstrauertag am 13. November und Totensonntag am 20. November als stille Feiertage geschützt sind. An diesen stillen Feiertagen sind zusätzlich zum allgemeinen Sonn- und Feiertagsschutz verboten: – Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen von 5 bis 18 Uhr, am Volkstrauertag von 5 bis 13 Uhr – sportliche und ähnliche Veranstaltungen...

  • Dortmund-Ost
  • 20.10.16
Ratgeber

Stille Feiertage im November

Allerheiligen (1. November) der Volkstrauertag (18. November) und der Totensonntag (25. November) sind Stille Feiertage, die Menschen Zeit für Besinnung, Besinnlichkeit und Ruhe schaffen sollen. An diesen Tagen sind Sportveranstaltungen, der Betrieb von Spielhallen, die gewerbliche Annahme von Wetten und die Durchführung von ähnlichen Veranstaltungen nur begrenzt zeitlich möglich. Am Volkstrauertag sind diese Veranstaltungen von 5 bis 13 Uhr verboten. Außerdem dürfen musikalische und sonstige...

  • Gladbeck
  • 31.10.12
Ratgeber

Regeln an Stillen Feiertagen

Der städtische Bereich Öffentliche Ordnung macht darauf aufmerksam, dass der Allerheiligentag am 1. November, der Volkstrauertag am Sonntag, 18. November, und der Totensonntag am Sonntag, 25. November, zu den so genannten Stillen Feiertagen gehören. An diesen Tagen sind verschiedene Veranstaltungen gesetzlich verboten. Dazu zählen: Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Pferderennen, Pferdeleistungsschauen, Zirkusveranstaltungen und Volksfeste, der...

  • Oberhausen
  • 30.10.12
  • 1
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