Ratgeber
Regeln an Stillen Feiertagen
Der städtische Bereich Öffentliche Ordnung macht darauf aufmerksam, dass der Allerheiligentag am 1. November, der Volkstrauertag am Sonntag, 18. November, und der Totensonntag am Sonntag, 25. November, zu den so genannten Stillen Feiertagen gehören. An diesen Tagen sind verschiedene Veranstaltungen gesetzlich verboten. Dazu zählen: Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Pferderennen, Pferdeleistungsschauen, Zirkusveranstaltungen und Volksfeste, der...