Totensonntag

Beiträge zum Thema Totensonntag

Kultur
Die sanierte Trauerhalle auf dem Dortmunder Hauptfriedhof bietet ein stimmungsvolles Ambiente auch am Ewigkeitssonntag (Archivbild). | Foto: Denkmalbehörde/Michael Holtkötter

Zentraler Gottesdienst auf dem Hauptfriedhof in Wambel
Gemeinsames Gedenken am Ewigkeitssonntag

Zum zentralen Gottesdienst anlässlich des Ewigkeitssonntags (Totensonntag) lädt der Evangelische Kirchenkreis Dortmund - neben den sonntäglichen Gemeinde-Gottesdiensten - für Sonntag, 21. November, um 15 Uhr in der großen Trauerhalle des Dortmunder Hauptfriedhofes, Am Gottesacker 25, in Wambel ein. Gestalten werden den Gottesdienst Pfarrer Ingo Maxeiner (Ev. Kirchengemeinde St. Marien) und die Schola der Mariengemeinde unter Leitung von Gisela Schneider. Der Gedenkgottesdienst steht unter einem...

  • Dortmund-Ost
  • 16.11.21
Kultur
 Nur 35 Personen sind zugelassen zur Gottesdienst-Teilnahme in der großen Trauerhalle (Archivfoto). | Foto: Ralf K. Braun

In der großen Trauerhalle auf dem Dortmunder Hauptfriedhof in Wambel
Gedenken am Totensonntag

In der Trauerhalle auf dem Hauptfriedhof „Gott wird abwischen alle Tränen von ihren Augen…“ (Offenbarung 21, 4). - Unter diesem Leitvers aus dem Predigttext steht der ökumenisch ausgerichtete zentrale Gottesdienst am Ewigkeitssonntag, der in der großen Trauerhalle auf dem Dortmunder Hauptfriedhof in Wambel gefeiert wird. Er beginnt am Sonntag, 22. November um 15 Uhr. Noch einmal können Angehörige dabei Abschied von geliebten Menschen nehmen, die im Laufe des vergangenen Jahres verstorben sind....

  • Dortmund-Ost
  • 19.11.20
Kultur
Allerheiligen, der Volkstrauertag und Totensonntag sind als stille Feiertag geschützt. | Foto: Braun

Zum Schutz der stillen Feiertage im November

Das Ordnungsamt bittet zu beachten, dass aufgrund des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage in NRW Allerheiligen am 1. November, Volkstrauertag am 13. November und Totensonntag am 20. November als stille Feiertage geschützt sind. An diesen stillen Feiertagen sind zusätzlich zum allgemeinen Sonn- und Feiertagsschutz verboten: – Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen von 5 bis 18 Uhr, am Volkstrauertag von 5 bis 13 Uhr – sportliche und ähnliche Veranstaltungen...

  • Dortmund-Ost
  • 20.10.16
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