Rote Karte für „Top-Zuschlag“ bei Pfändungskonto
Wer sein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandelt, muss keine höheren Kontoführungsentgelte zahlen – so hat der Bundesgerichtshof (Urteile vom 13.11.2012 - XI ZR 145/12 und XI ZR 500/11) jetzt entschieden. Damit haben die Richter dem von einigen Banken und Sparkassen verlangten „Top-Zuschlag“ für dieses Konto die rote Karte gezeigt. Für das im Juli 2010 eingeführte Kontomodell mit dem unbürokratischen Schutz bei Pfändungen hatten manche Geldinstitute einen Mehrbetrag zwischen 2 und 15...