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Ratgeber
Was Schuldner*innen jetzt mit Steigung des Pfändungsfreibetrags beachten sollen, dazu gibt die Verbraucherzentrale NRW Tipps. Foto: Jürgen Theobald/FUNKE Foto Services

Pfändungsfreibetrag steigt
Was Schuldner*innen jetzt beachten müssen

Ab dem 1. Juli 2022 können Schuldner*innen mit regelmäßigem Einkommen ein Plus in ihrer Haushaltskasse verbuchen: Die Pfändungsfreigrenzen werden um rund sechs Prozent erhöht. Das macht bei einer Pfändung von Einkommen auf der untersten Stufe fortan einen Freibetrag von 1.339,99 Euro aus, beim Pfändungsschutzkonto sind künftig 1.340 Euro geschützt. Gelsenkirchen. „Die neuen Pfändungsfreigrenzen gelten ohne Übergangsregelung“, erklärt Sigrun Widmann, Leiterin der Gelsenkirchener...

  • Gelsenkirchen
  • 29.06.22
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