Neue Vorschriften ab 01. Februar 2024
Neue Kennzeichnungspflicht an der Fleischtheke
Bei einigen Lebensmitteln steht eine Angabe zur Herkunft auf der Verpackung oder einem Schild bei der Ware. Vorgeschrieben ist eine solche Herkunftsangabe aber nur für bestimmte Lebensmittel, zum Beispiel für die meisten frischen Obst- und Gemüsearten, Eier, Fisch und verpacktes, unverarbeitetes Fleisch. Bei unverpacktem Fleisch an Bedientheken blieb die Herkunft bisher häufig unklar, da hierfür keine Angabe vorgeschrieben war. Das ändert sich ab 1. Februar 2024. Die Verbraucherzentrale NRW...