Tierwelt

Beiträge zum Thema Tierwelt

Natur + Garten
Ab dem 1. März und bis zum 30. September dürfen Hecken, lebende Zäune, Gebüsche, Röhrichte und andere Gehölze in freier Landschaft und in Siedlungsbereichen nicht gerodet, geschnitten oder zerstört werden. | Foto: LK-Archivbild/ pixabay

Schonzeit beginnt am 1. März
Hecken zur richtigen Zeit schneiden

Balve. Hecken sind ein wichtiger Lebensraum für unsere Tierwelt. Deswegen dürfen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Hecken, lebende Zäune, Gebüsche, Röhrichte und andere Gehölze in freier Landschaft und in Siedlungsbereichen nicht gerodet, geschnitten oder zerstört werden. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sollen die Brut-, Nist- und Lebensstätten vieler Tier- und Pflanzenarten geschützt werden. Vom Verbot des Rückschnittes gibt es jedoch einige Ausnahmen. Hecken und Bäume können eine...

  • Balve
  • 12.02.23
Natur + Garten
Düsseldorf: Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es während dieser Zeit verboten, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten von Vögeln zu beschädigen, zu zerstören oder die brütenden Vögel dort zu stören. | Foto: Andrea Becker

Düsseldorf: Hinweise zum richtigen Verhalten
Hände weg von jungen Wildtieren

Frühlingszeit bedeutet in der Tierwelt auch Nachwuchszeit: Derzeit sind viele Wildtiere mit ihren Jungtieren unterwegs. Oft wirkt es so, als seien die kleinen Nachkömmlinge allein gelassen und würden Hilfe benötigen. Doch das ist nur in Ausnahmen der Fall. Das Institut für Verbraucherschutz und Vetrinärwesen und das Garten-, Friedhofs- und Forstamt geben daher Hinweise zum korrekten Umgang mit allein aufgefundenen Wildtieren. Von Volker Paulat Allein aufgefundene junge Wildtiere sind nicht...

  • Düsseldorf
  • 21.04.22
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Natur + Garten
Die Nist- und Brutplätze der heimischen Tierwelt benötigen Schutz, auch von  daher ist der Gehölzschnitt verboten. | Foto: Chocolat1/pixelio.de

Kein Gehölzschnitt bis Ende September

Vom 1. März bis zum 30. September 2013 ist es verboten, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze zu abzuschneiden oder „auf den Stock“ zu setzen. An diese für den Artenschutz wichtige „Schonzeit“ erinnert jetzt der Kreis Recklinghausen. Darunter fallen auch Bäume, die außerhalb des Waldes oder von Gärten oder Parkanlagen stehen. Mit dem Verbot sollen die Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtsräume für Vögel, Kleinsäugetiere und Insekten geschützt und erhalten werden. Ohne Nester, Höhlen oder andere...

  • Gladbeck
  • 28.02.13
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