Natur + Garten
Kein Gehölzschnitt bis Ende September
Vom 1. März bis zum 30. September 2013 ist es verboten, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze zu abzuschneiden oder „auf den Stock“ zu setzen. An diese für den Artenschutz wichtige „Schonzeit“ erinnert jetzt der Kreis Recklinghausen. Darunter fallen auch Bäume, die außerhalb des Waldes oder von Gärten oder Parkanlagen stehen. Mit dem Verbot sollen die Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtsräume für Vögel, Kleinsäugetiere und Insekten geschützt und erhalten werden. Ohne Nester, Höhlen oder andere...