Ratgeber
Schutzmaßnahmen vor Geflügelpest im Kreis Recklinghausen
Die Auswirkungen der Geflügelpest H5N8 betreffen jetzt auch den Kreis Recklinghausen. Das Veterinäramt wird am Montag eine Verfügung für das Stadtgebiet Dorsten erlassen: Jeder, der Geflügel hält, ist verpflichtet, die Tiere im Stall unterzubringen. Hintergrund dafür ist eine Freitagnachmittag vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) verhängte Ausweitung der Risikogebiete in NRW mit einem Aufstallungsgebot. Dieses schreibt vor, dass in Städten mit einer Dichte von über...