Politik
Oberlandesgericht Hamm wandelt Tierschutzgesetz in "Profitschutzgesetz" um
Trotz der angekündigten Änderung des Tierschutzgesetzes dürfen die Kükenbrütereien weiterhin tausende von männlichen Küken unter grauenhaften Umständen umbringen, nur weil sie keine Eier legen und auch die Aufzucht als Hähnchen unrentabel ist. Gegen den Betreiber einer Kükenbrüterei im münsterländischen Senden wird es keinen Strafprozess geben. Das hat das Oberlandesgericht Hamm mit einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss entschieden. Die Staatsanwaltschaft Münster hatte den Züchter wegen...