Thomas Kallay zum Regelleistungsurteil vom Juli 2014
In einem weiteren offenen Brief rügt der Regelsatz-Kläger von 2010, Thomas Kallay, die neue Entscheidung des Bundesverfassungsgericht und spricht dabei vielen Prozessbeobachtern aus der Seele. Liebe MitstreiterInnen, Liebe GenossInnen, liebe InteressentInnen, wie Ihnen/Euch allen bekannt ist, hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit Urteil vom 23. Juli 2014 die Regelleistungen im SGB II ("Hartz-IV") und damit auch im SGB XII als "gerade noch verfassungskonform" bezeichnet. Dabei hat...