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Ratgeber

Interessantes aus dem Bereich Miete: Wohnungskündigung kann nicht rückgängig gemacht werden

Ist die Kündigung dem Vermieter bereits zugegangen, kann sie nicht mehr einseitig durch den Mieter rückgängig gemacht werden. Bei der Wohnungskündigung handelt es sich um eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Zur Wirksamkeit bedarf es nicht der Zustimmung des Vermieters. Die Kündigung kann allerdings vor oder gleichzeitig mit dem Zugang beim Vermieter widerrufen werden. Der Zugang tritt allerdings erst ein, wenn die Kündigungserklärung in den Machtbereich des Vermieters gelangt...

  • Dortmund-Süd
  • 17.06.17
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