Neue Testverordnung
Mindestens ein kostenfreier Test pro Person und Woche
Seit Freitag, 9. April, gilt die neue Corona-Testverordnung des Landes und sie schafft in zweierlei Hinsicht Klarheit. Die bislang widersprüchliche Formulierung in Bundes- und Landesverordnungen, die sich z.T. auch auf Veröffentlichungen des Landes selbst bezog, ist vom Tisch: Bürger*Innen haben Anrecht auf mindestens eine Testung pro Woche und Person. Kreis Unna. Bislang schrieb die Landesverordnung dieses Anrecht missverständlich auf eine Testung fest. Mehrere Städte und Kreise hatten darauf...