Ratgeber
Corona-Testverordnung - das gilt ab März
PCR- und Schnellteststellen schließen bald im Kreis Mettmann
Wesentliche Teile der Coronavirus-Testverordnung des Bundes treten mit Ablauf des 28. Februar außer Kraft und werden nicht verlängert. Auch im Kreis Mettmann schließen bald PCR- und Schnellteststellen. Dies hat zur Folge, dass alle Schnellteststellen und PCR-Testzentren ihre Zulassung verlieren und schließen werden. Das gilt sowohl für die Probeentnahmestellen des Kreises Mettmann als auch für alle privat betriebenen Teststellen. Die Entscheidung, ob im Einzelfall eine PCR-Testung erforderlich...