Testpflicht

Beiträge zum Thema Testpflicht

Politik
Für Schwimmbäder, Sport und Wellness gilt in NRW ab Dienstag 2G plus. | Foto: Michael Trösken

Ab 28. Dezember in NRW
2G+ für Schwimmbäder, Fitnessstudios und Wellness

Ab 28. Dezember gilt in bestimmten Bereichen in Nordrhein-Westfalen 2G+. Das legt die heute (23. Dezember) veröffentlichte Coronaschutzverordnung fest.  Wer ab kommenden Dienstag im Fitnessstudio trainieren oder ein Schwimmbad besuchen möchte, braucht nicht nur einen Geimpft- oder Genesen-Status, sondern zusätzlich einen negativen Schnelltest. Dieser darf maximal 24 Stunden alt sein. Gleiches gilt für Wellnessangebote, zum Beispiel Saunen, Thermen, Sonnenstudios und ähnliche Einrichtungen. Wie...

  • Velbert
  • 23.12.21
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