Testpflicht

Beiträge zum Thema Testpflicht

Blaulicht
Die Testpflicht für den Einkauf im Einzelhandel ist seit gestern wieder ausgesetzt. Für die Gastronomen bleibt sie aber nach bestimmten Vorgaben erhalten. Auch die Maskenpflicht wird dadurch nicht berührt. (Symbolfoto)

Erleichterung für den Einzelhandel
Shoppen ohne Corona-Test

Das Land NRW wird die Testpflicht und Terminvereinbarung für den Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, ab Freitag, 28. Mai, mit der nächsten Coronaschutzverordnung aufheben. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat am Freitag, 28. Mai, die Coronaschutzverordnung entsprechend angepasst. Einzig die Reduzierung der Kundenbegrenzung auf eine Person pro 20 Quadratmetern bleibt bestehen. Sinkt die Inzidenz unter 50, ist eine Person pro zehn Quadratmeter zugelassen. Weiterhin Regeln...

  • Gladbeck
  • 27.05.21
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