Neue Coronaregelungen für Einzelhandel und Dienstleistungen
Maske bei gemeinsamer Autofahrt nötig
Durch die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW und der Allgemeinverfügung des Kreises Wesel ergeben sich auch in Moers neue Vorgaben. Für den Besuch von bestimmten Einzelhandelsgeschäften, wie Schreibwarengeschäften, Buchhandlungen oder Modeläden, sind ein Termin und ein aktueller negativer Schnelltest nötig. Er darf nicht älter als 24 Stunden sein und muss durch eine offizielle Teststelle belegt sein. Dies gilt für Kinder ab der Grundschule. Die Testpflicht gilt auch für...