Politik
Verbotsschilder in öffentlichen Grünanlagen beachten nicht Ausnahmen nach dem Bundesnaturschutzgesetz
Seit kurzem werden in allen städtischen Grünanlagen Schilder aufgestellt, was dort verboten ist. Teilweise sind diese Verbote nicht im Einklang mit bestehenden Gesetzen, z.B. dem Bundesnaturschutzgesetz oder der Landeshundeverordnung, z.B. ist das Abpflücken von Kräutern oder Beeren für den Eigenverbrauch nach dem Bundesnaturschutzgesetz erlaubt, außerdem kann nicht für alle Grünanlagen ein Leinenzwang für alle Hunde erlassen werden. Die Ausnahmen nach der Landeshundeverordnung sind bei dem...