Verwaltungsgericht Düsseldorf: Düsseldorfer Taxis dürfen keinen Zuschlag für Kreditkartenzahlung verlangen
Düsseldorf 28.11.2012 Mit Beschlüssen vom heutigen Tage hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts der Stadt Düsseldorf bestätigt, dass sie den örtlichen Taxiunternehmern untersagen darf, einen Zuschlag von 2 Euro für die Zahlung per Kreditkarte zu erheben. Das aus den 1930er Jahren stammende Personenbeförderungsgesetz erlaubt nicht, dass Taxifahrer und Fahrgast den Fahrpreis individuell aushandeln. Taxis zählen zu den öffentlichen Verkehrsmitteln. Für sie erlassen die Städte und Kreise...