Tarifrecht

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Sparen für den Urlaub: Für viele Menschen steht die erste Auszeit seit Beginn der Corona-Pandemie an – ein Urlaubsgeld ist da besonders willkommen. Die Gewerkschaft NGG rät Beschäftigten dazu, ihre aktuelle Lohnabrechnung auf die Sonderzahlung zu prüfen.
Foto: NGG

NGG rät
Urlaubsgeld-Check, um Rechte zu sichern

MÄRKISCHER KREIS. Augen auf beim Urlaubsgeld: Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) rät Beschäftigten im Märkischen Kreis, bei ihrer aktuellen Lohnabrechnung auf die Sonderzahlung zur Jahresmitte zu achten. „Für viele Menschen steht der erste Urlaub nach langer Zeit an – ein paar zusätzliche Euro vom Arbeitgeber sind da hochwillkommen. Zwar gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Urlaubsgeld, doch in vielen Branchen – wie etwa der Ernährungsindustrie, dem Nahrungsmittelhandwerk...

  • Menden (Sauerland)
  • 28.06.21
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