Tanzen verboten
Bürger- und Ordnungsamt informiert zum Feiertagsgesetz in NRW
Das Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Duisburg weist auch in diesem Jahr wieder darauf hin, dass aufgrund des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz NW) am Gründonnerstag ab 18 Uhr öffentlicher Tanz und am Karfreitag ab 0 Uhr bis zum Karsamstag, 6 Uhr, alle musikalischen und sonstigen unterhaltenden Darbietungen jeder Art (einschließlich Tanz) verboten sind. Damit sind beispielsweise auch der Betrieb von Spielhallen und die gewerbliche Annahme von Wetten am Karfreitag nicht...