Tanzveranstaltungen

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Besteuerung von Tanzveranstaltungen in Marl soll wegfallen

Eine Besteuerung von Tanzveranstaltungen soll zukünftig nicht mehr erfolgen, das schlägt die Stadtverwaltung im Haupt- und Finanzausschuss jetzt vor. Derzeit beträgt die Pauschsteuer je Veranstaltungstag und angefangenen zehn Quadratmetern Veranstaltungsfläche 1,00 EUR. Tanzveranstaltungen sind gewerberechtlich grundsätzlich anzeige- und erlaubnispflichtig. Dabei ist zu beachten, dass Konzessionsinhaber von Schank- und Speisewirtschaften keiner Anzeige- und Erlaubnispflicht unterliegen....

  • Marl
  • 12.05.14
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