Einige Änderungen in Kraft
Keine Tanzveranstaltungen, Maskenpflicht beim Singen, öffentliches Feuerwerksverbot
Mit der ab heute geltenden Coronaschutzverordnung des Landes NRW treten einige Änderungen in Kraft. So sind ab sofort private und öffentliche Tanzveranstaltungen mit Schwerpunkt auf dem Tanz - auch in der Gastronomie - verboten. Das betrifft beispielsweise Silvesterpartys und Bälle, aber je nach Geltungsdauer der Neuregelung auch für vergleichbare Veranstaltungen nach dem Jahreswechsel. Darüber hinaus wurde die Maskenpflicht beim Gesang durch das Land NRW geändert. Es dürfen nur noch...