Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER fordert OB Keller auf, Ratsvorlagen nur im Stadtrat zu behandeln
Das Verwaltungsgericht Köln hat am 12. Mai 2021 die in Leverkusen von den Ratsleuten im schriftlichen Verfahren mehrheitlich beschlossene Verweisung von Vorlagen vom Stadtrat an den Haupt-, Personal- und Beteiligungsausschuss (gleichzusetzen mit dem Haupt- und Finanzausschuss in Düsseldorf) als rechtswidrig beanstandet. Das bedeutet, dass Stadtratsvorlagen, die im Stadtrat zu diskutieren und abzustimmen sind, nicht im schriftlichen Verfahren mit Mehrheit an einen Hauptausschuss verwiesen werden...