Überregionales
Wirteverein lädt ein zum „Tag des Bieres“
Unna. Am 23. April 1516 erließ Herzog Wilhelm IV. ein Gesetz, das den Ausschank und den Preis für eine Mass Bier regelte. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass „in den Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gerste, Hopfen und Wasser verwendet werden solle“. Damit war das Reinheitsgebot geboren, auf das sich heute noch die deutschen Brauereien berufen können. 497 Jahre später lädt auch der Unnaer Wirteverein zum „Tag des deutschen Bieres“ am Dienstag (23. April)...