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Ratgeber
Das Land Nordrhein-Westfalen hat eine Neuregelung zur Betreuung von Kindern von Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig sind, beschlossen.  | Foto: Symbolbild Pixabay

Neuregelung zur Notbetreuung in Schulen und Kitas
Durch Erweiterung des Angebots ist die Betreuung von Kindern am Wochenende sichergestellt

Das Land Nordrhein-Westfalen hat eine Neuregelung zur Betreuung von Kindern von Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig sind, beschlossen. Die Neuregelung des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration sowie des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen umfasst auch die Notbetreuung in Schulen und Kindertagesstätten am Wochenende. Ab Montag (23. März 2020) reicht es aus, dass ein Elternteil in kritischer Infrastruktur tätig ist, um das Angebot...

  • Dorsten
  • 22.03.20
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