Öffnungszeiten über die Feiertage
Stadtverwaltung bleibt zwischen Weihnachten und Jahreswechsel dienstbereit
Die Stadtverwaltung Dorsten – soweit nicht vom „harten Lockdown“ betroffen – wird zwischen den Feiertagen nicht schließen, sondern steht den Bürgerinnen und Bürgern grundsätzlich zur Verfügung. Geschlossen ist die Stadtverwaltung vom 24. bis 26. Dezember (Heiligabend, erster und zweiter Feiertag), sowie am 31. Dezember 2020 und 1. Januar 2021 (Silvester und Neujahr). Bitte beachten Sie an den Tagen dazwischen: Unvermeidbare Besuche sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte machen...