Politik
KKV: „Lebenserhaltende Therapie und Tod dürfen nie als gleichwertige Alternativen gesehen werden“
Keine Entscheidung Dritter über die Wertigkeit des Lebens „Forderungen nach einer Legalisierung des assistierten Suizids werden in der Regel mit dem Recht auf Selbstbestimmung begründet. Dieses Recht gilt als Kern der Menschenwürde. So verkleiden sich Vereinigungen, die die Legalisierung des assistierten Suizids verlangen, nicht selten mit hehren Begriffen wie Dignitas oder Gesellschaft für humanes Sterben.“ Mit dieser Formulierung bringt Prof. Dr. Manfred Spieker, wissenschaftlicher Berater...