KKV: „Ein bisschen Schutz bei der Sterbehilfe reicht nicht“
Gesetzentwurf Sensburg/Dörflinger/Hüppe ist der einzige, der die Sterbebegleitung schützt „Der Gesetzentwurf Sensburg/Dörflinger/Hüppe i.S. Suizidbeihilfe ist der einzige, der die Sterbebegleitung schützt und nicht die Hilfe beim Suizid als gleichwertige Alternative anbietet. Nur durch diesen Entwurf lassen sich die medizinischen Fortschritte in der Palliativmedizin auch zum Wohle der Patienten einsetzen.“ Mit diesen Worten appelliert Bernd-M. Wehner, Monheimer Bundesvorsitzender des KKV,...