Wintersturm „Friederike“: Betreten des Hagener Waldes verboten
Eine Woche nach Sturm Friederike: Für alle Wälder im Hagener Stadtgebiet gilt ab sofort eine ordnungsbehördliche Verordnung zur Gefahrenabwehr. Heißt: Betreten des Hagener Waldes verboten! Das Regionalforstamt Ruhrgebiet mit Sitz in Gelsenkirchen hat diese aufgrund der erheblichen Gefahren für Leib und Leben der Menschen in Folge des Wintersturms Friederike erlassen. Das Betreten des Hagener Waldes zum Zweck der Erholung ist bis einschließlich 18. Februar untersagt. Eine Verlängerung ist...