Sturmschäden schnell der Versicherung melden Tipps von der Verbraucherzentrale Sturmtief „Friederike“ kann auch in Nordrhein-Westfalen mit mehr als 130 Stundenkilometern für abgedeckte Dächer und umgestürzte Bäume sorgen. Etwaige Sturmschäden sind ein Fall für die Versicherung und müssen dem Versicherer umgehend gemeldet werden. „Betroffene sind zudem verpflichtet, alles zu unterlassen, was einen Schaden verursachen und die Feststellung erschweren könnte – sonst wird in vielen Fällen der...