Ratgeber
Zwischenablesung bei Stromzählern
Verbraucherzentrale gibt Tipps, wann eine Zwischenablesung ratsam ist
Seit dem 1. Juli 2022 entfällt die EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz). „Energieversorger müssen den entsprechenden Betrag in Höhe von 4,43 Cent pro Kilowattstunde brutto bei den Strompreisen berücksichtigen und mit der Jahresrechnung an die Haushalte weitergeben“, erklärt Sigrun Widmann, Leiterin der Beratungsstelle Gelsenkirchen der Verbraucherzentrale NRW. Gelsenkirchen. Konkrete Tipps, was Verbraucher*innen jetzt zu beachten haben, gibt die Verbraucherzentrale NRW. Sinkt der Strompreis...