Die Soziale Bürgerinitiative e.V. informiert; Auch nicht SGB II Bezieher haben Anspruch bei Stromschulden
In der der letzten Sozialausschusssitzung der Wahlperiode 2009/2014 hat der 1.Beigeordnete erstmalig im vollem Umfang darüber berichtet, wie sich die Stromsperren aufteilen....auf Unternehmen, SGB II Bezieher und Familien, die nicht! unter SGB II (Hartz IV) fallen. Sie stellen übrigens die größte aller Gruppen dar......können aber am Jobcenter keinen Antrag auf einen Kredit stellen, um die Stromschulden zu bezahlen und wieder "Saft" geliefert zu bekommen. Ein Kredit von dort muss mit mindesten...