Ratgeber
Anlieger haben Streupflicht
Aufgrund der winterlichen Wetterverhältnisse weist die Gemeinde die Bürger darauf hin, dass nach der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungs-gebührensatzung der Gemeinde Bedburg-Hau alle Straßenanlieger eine Räum- und Streupflicht haben. Die Straßenanlieger haben innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten die Gehwege bzw. entsprechende Flächen am Rande der Fahrbahn (falls kein Gehweg vorhanden) in einer Breite von 1,50 m bei Schneefall zu räumen sowie bei Schnee-...