Schiedsamt Essen
Ein Aspekt der Streitschlichtung: Der Vergleich
Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist die Einigung zwischen den Konfliktparteien. Kommt es zu einer Einigung, werden (ausschließlich) die Ergebnisse als Vergleich im Protokoll der Schlichtungsverhandlung schriftlich festgehalten. Nicht dokumentiert wird der inhaltliche Verlauf einer Schlichtungsverhandlung. Der Vergleich ist 30 Jahre gültig. Aus ihm ist unter Umständen die Zwangsvollstreckung möglich.