Strafverfahren

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Ratgeber
Mit der Urlaubszeit beginnt jedes Jahr wieder die Zeit, in der Haustiere ausgesetzt werden. Häufig betroffem sind vor allem Hunde.

Tiere aussetzen ist verboten: Veterinäramt geht Hinweisen nach

Kreis. Mit der Urlaubszeit beginnt jedes Jahr wieder die Zeit, in der Haustiere ausgesetzt werden. „Tiere vor die Tür zu setzen, an Autobahn-Raststätten oder an anderen Stellen zurückzulassen ist kein Kavaliersdelikt. Ganz abgesehen davon, dass es zum Schaden der Tiere ist, handelt es sich dabei auch um eine Ordungswidrigkeit nach dem Tierschutzgesetz“, erklärt Alexandra Gräser vom Veterinäramt des Kreises Recklinghausen. Verfahren wird eingeleitet Entsprechend gehen die Fachleute der...

  • Haltern
  • 20.06.13
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