Information zum Umgang mit Osterfeuern
Feuer wird zur Straftat
Durch die aktuell gültige Coronaschutzverordnung, hat das Land NRW auch sämtliche Veranstaltungen und Versammlungen untersagt, die nicht der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge dienen. Zu diesen Veranstaltungen zählen auch alle Osterfeuer. Vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens ist mit einer Zulassung von Veranstaltungen im Rahmen einer Änderung der Coronaschutzverordnung in den nächsten drei Wochen nicht zu rechnen. Somit...