Strafmaßbemessung

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78jähriger wegen 1,75 € vor Gericht

Eine kurze Meldung im IKZ, ein etwas längerer Bericht in der Westfalenpost  weckte meine Neugierde. Die Staatsanwaltschaft beantragte einen Strafbefehl gegen einen 78jährigen Rentner wegen eines vereitelten Ladendiebstahls im Wert von 1,75 € (Frischkäse und Bildzeitung). „Dass ein Diebstahl bei einem Warenwert von 1,75 Euro überhaupt vor Gericht landet, ist eine Ausnahme. Amtsrichter Wefers hatte den beantragten Strafbefehl (Strafe per Post) der Staatsanwaltschaft nicht einfach so durchwinken...

  • Menden (Sauerland)
  • 20.09.17
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