LK-Gemeinschaft
Voerde: Verstöße werden vom Ordnungsamt geahndet
Kein Osterfeuer, weder privat noch öffentlich
Die Stadt Voerde weist darauf hin, dass Osterfeuer in diesem Jahr gemäß § 13 Absatz 1 der Coronaschutzverordnung untersagt sind. Verstöße werden geahndet. Demnach sind Veranstaltungen und Versammlungen grundsätzlich unzulässig. Aufgrund dessen können Osterfeuer beziehungsweise Brauchtumsfeuer in bisheriger Tradition zurzeit nicht stattfinden. Vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens ist mit einer Zulassung von Veranstaltungen im Rahmen einer Änderung der Coronaschutzverordnung in...