Weitreichendes Kontaktverbot
Was ist verboten und was ist erlaubt?
Bis zum 19. April gilt in Nordrhein-Westfalen ein weitreichendes Kontaktverbot. Das Kontaktverbot wurde am 16. April noch bis zum 3. Mai verlängert. Ab dem 20. April gelten teilweise von den hier aufgeführten Punkten abweichende Regelungen. Die genauen Regelungen können der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes entnommen werden. https://www.wipperfuerth.de/fileadmin/redaktion/Hansestadt_Wipperfuerth/Corona/2020-04-16_CoronaSchVO.pdf Seit dem 23. März sind Zusammenkünfte und Ansammlungen in...